Berlin

Wo ist eine Plakette notwendig?

In Europa gibt es mehrere Länder, die sogenannte Umweltzonen eingerichtet haben. Sie sollen dazu beitragen, die Abgasbelastung zu reduzieren und die Luftqualität in Ballungsgebieten zu verbessern. Um das zu erreichen, dürfen die Zonen nur von bestimmten Fahrzeugen befahren werden. In Deutschland werden berechtige Pkw, Wohnmobile und Motorräder mit einer Umweltplakette gekennzeichnet. Auch die Franzosen haben diesen Weg gewählt. In anderen Ländern gibt es zwar Umweltzonen, eine Plakette ist aber nicht notwendig. Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkel und klären auf, in welchen Ländern welche Regelungen gelten.

Deutschland – Umweltplaketten in drei Farben

Die Zahl der Umweltzonen hat in Deutschland so stark zugenommen, dass eigentlich kein Kraftfahrzeugführer mehr auf die Umweltplakette verzichten sollte. Sie wird in drei Farben ausgestellt:

Rot: Schadstoffgruppe 2

Gelb: Schadstoffgruppe 3

Grün: Schadstoffgruppe 4

Fahrzeuge, die unter der Schadstoffgruppe 2 liegen, erhalten gar keine Umweltplakette. Alle anderen sollten jedoch beachten, dass für die meisten Umweltzonen mindestens eine grüne Plakette gefordert wird. Wer nur eine gelbe oder rote erhalten hat, darf diese Zonen also nicht befahren.

Auch Besucher aus dem Ausland müssen sich um die Beschaffung einer Plakette kümmern. Ausgenommen sind Oldtimer und Motorräder. Wer eine Umweltplakette braucht, kann diese zum Beispiel beim TÜV oder bei der DEKRA bestellen. Dabei ist zu beachten, dass die Paletten kennzeichengebunden sind. Wenn also die Kennzeichen gestohlen werden und durch neue ersetzt werden müssen, muss auch die Umweltplakette umgetauscht werden. Wenn das nicht geschieht, drohen die Bußgelder, die auch Personen treffen, die ohne Plakette unterwegs sind. Ab 1. Mai 2024 soll ein Verstoß mit 80 Euro geahndet werden. Vorher waren es 40 Euro.

Achtung: Die deutsche Umweltplakette hat in anderen Ländern keinerlei Bedeutung. Auch in unseren europäischen Nachbarländern ist sie ungültig. Wenn es dort Umweltzonen gibt, müssen sich Urlauber an die individuellen Regelungen halten und sich die entsprechenden Plaketten besorgen oder andere Vorkehrungen treffen.

Österreich – nur Lkw sind betroffen

In Österreich gibt es einige Bundesländer mit Umweltzonen, in denen ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge gilt. Lkw-Fahrer müssen außerdem ein sogenannten Umwelt-Pickerl besorgen. Die stehen in sechs Farben zur Verfügung, wobei die Farbe von der Fahrzeugklasse abhängt. Wer mit dem Wohnmobil nach Österreich reisen möchte, sollte sich also unbedingt vorab informieren, ob es gegebenenfalls unter die Kennzeichnungspflicht mit einem Umwelt-Pickerl fällt. Die Strafen fallen nämlich sehr hoch aus und können mehr als 2.000 Euro betragen. Wer einmal eine Plakette erworben hat, kann diese aber unbegrenzt nutzen und ist so auch für weitere Reisen nach Österreich bereits vorbereitet. Sie wird auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht.

Frankreich – es gibt temporäre und dauerhafte Umweltzonen

Die französische Umweltplakette trägt den Namen Crit'Air-Vignette und ist in den Umweltzonen unbedingt notwendig. In Frankreich gibt es sowohl feste Umweltzonen als auch Bereiche, die nur hin und wieder dazu erklärt werden. Das ist dann der Fall, wenn bestimmte Schadstoffgrenzen überschritten wurden und Umweltalarm ausgerufen wird. Außerhalb dieser Zonen können Touristen auch auf die Vignette verzichten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Plakette aber besser beantragen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

Nur Pkw, deren Erstzulassung nach dem 31.12.1996 stattgefunden hat, erhalten eine Crit'Air-Vignette. Ältere Fahrzeuge sind von den Umweltzonen ausgeschlossen und sollten dort auch nicht gefahren werden.

Touristen können die Umweltplakette online auf der Webseite des französischen Umweltministeriums bestellen.

Die Plakette ist an das Fahrzeug gebunden und sollte gut sichtbar auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden.

Wer ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, muss damit rechnen, ein Bußgeld zu zahlen. Wie hoch dieses ist, hängt von der Art des Fahrzeuges ab. Lkw-Fahrer zahlen am meisten, während die Strafen für Pkw und Motorräder deutlich geringer sind.

Niederlande – Dieselfahrer müssen aufpassen

Auch in den Niederlanden gibt es Umweltzonen, die sich genauso wie hierzulande vornehmlich in den urbanen Gegenden befinden. Betroffen sind allerdings nur Urlauber, die ein Dieselfahrzeug mit der Abgasnorm 0 bis 3 fahren. In manchen Städten haben jedoch sogar diese Fahrzeuge freie Fahrt. Lediglich Lkw dürfen die Zonen nicht befahren. Eine Umweltplakette muss nicht besorgt werden. Allerdings sollten Touristen wissen, dass die Umweltzonen videoüberwacht werden. Die Regeln sollten also unbedingt befolgt werden.

Die Niederlande planen, die Regeln für ihre Umweltzonen schrittweise zu verschärfen, um so die Emissionen durch Kraftfahrzeuge auf null zu senken. Ab 2030 sollen dann nur noch elektrische Fahrzeuge in die Zonen gelassen werden. Das würde auch nicht mehr nur für Lkw, sondern auch für Motorräder und Pkw gelten. Reisende sollten vor ihrem Urlaub also immer wieder die aktuellen Regeln nachlesen, damit sie auch wirklich richtig vorbereitet sind.

Belgien – Registrierung des Fahrzeugs notwendig

In Belgien gibt es momentan drei Umweltzonen. Diese befinden sich in Brüssel, Antwerpen und Gent und werden als Low Emission Zones (LEZ) bezeichnet. Wer plant, in seinem Urlaub in einer dieser Städte unterwegs zu sein, sollte überprüfen, ob sein Fahrzeug die vorgegebenen Abgasnormen erfüllt. Außerdem muss eine Registrierung bei der jeweiligen Stadt erfolgen. Wird dieser Schritt versäumt, können hohe Bußgelder drohen. Bis zu 350 Euro müssen bei Zuwiderhandlung gezahlt werden.

Tipp: Falls ein Fahrzeug die entsprechenden Abgasnormen nicht erfüllt, können Touristen eine Tageskarte kaufen, die sie trotzdem zur Einfahrt berechtigt. Die Anzahl der Tageskarten ist pro Fahrzeug auf acht Stück pro Jahr beschränkt. 

Ein Beitrag von Jannis Mahler

VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH. Pappelallee 78/79, D-10437 Berlin.

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