Berlin

Welche Verkehrsregeln für das Wohnmobil gelten, hängt davon ab, welcher Art von Fahrzeug es zugeordnet wird

Modelle mit einem Gewicht von unter 3,5 t werden als Pkw betrachtet. Wenn das Wohnmobil mehr wiegt, wird es hingegen den Lkw zugeordnet. Dementsprechend gelten auch unterschiedliche Verkehrsregeln. Wir gehen auf die Besonderheiten ein, die bei Wohnmobilen anfallen und verraten außerdem, was bei Reisen ins Ausland zu beachten ist.

Diese besonderen Regelungen gelten

Wohnmobile mit einem Gewicht von über 3,5 t werden im Straßenverkehr wie Lkw behandelt. Fahrer sollten sich unbedingt mit den geltenden Regelungen auseinandersetzen. Zum Beispiel genügt der Führerschein der Klasse B nicht zum Führen eines solchen Fahrzeugs. Außerdem sollten die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw berücksichtigt werden.

Der richtige Führerschein

Alle Wohnmobile, die unter 3,5 t wiegen, dürfen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Wenn das Gewicht höher ist, muss ein Führerschein der Klasse C oder C1 erworben werden. Dieser berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gewicht von 7,5 t.

Regelungen zum Parken

Grundsätzlich kann ein Wohnmobil überall dort abgestellt werden, wo das Parken erlaubt ist. Allerdings gibt es Einschränkungen zu beachten. Lkw-Parkplätze sind nur für Wohnmobile zugelassen, die auch wirklich zu den Lkw zählen. Leichtere Fahrzeuge dürfen hier nicht anhalten. Außerdem sollte jedem Wohnmobilfahrer bewusst sein, dass das Übernachten in einem Wohnmobil auf einem normalen Parkplatz nicht gestattet ist. Lediglich zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dürfen Fahrer im Wohnmobil schlafen. Beim Parken am Straßenrand ist zu beachten, dass nur Pkw mit einem Maximalgewicht von 2,8 t auf dem Gehweg parken dürfen.

Zugelassene Höchstgeschwindigkeiten einhalten

Für Wohnmobile unter der 3,5-t-Grenze gelten die gleichen Geschwindigkeitsgrenzen wie für Pkw:

Innerorts: 50 km/h

Außerorts: 100 km/h

Autobahn: Unbegrenzt

Grundsätzlich ist aber zu empfehlen, auch auf der Autobahn nicht zu rasen. Eine gute Orientierung bietet die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Das spart nicht nur Sprit, sondern ist gerade bei langen Fahrten auch komfortabler. Zudem sollten alle Sachen im Wohnmobil gesichert werden, sodass sie während der Fahrt nicht wild herumfliegen. Camper, die als Lkw eingestuft werden, dürfen sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen hingegen maximal 80 km/h fahren.

Diese Strafen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wohnmobilfahrer, die sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten, müssen mit Bußgeldern rechnen. Wie hoch diese sind, hängt davon ab, ob es sich um einen Pkw oder einen Lkw handelt. Außerdem kommt es darauf an, wie hoch die Geschwindigkeitsbegrenzung war und ob sie innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Bei besonders schweren Vergehen kommen zu dem Bußgeld noch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot hinzu. Wer zum Beispiel mit einem leichten Wohnmobil mit unter 3,5 t Gewicht innerorts mehr als 25 km/h zu schnell unterwegs ist, muss ein Bußgeld von 235 Euro entrichten, erhält zwei Punkte in Flensburg und bekommt für einen Monat ein Fahrverbot verhängt.

Überholverbot für Lkw beachten

Alle Camper, die mit einem schweren Fahrzeug über 3,5 t unterwegs sind, sollten zudem ein Auge auf die speziellen Verkehrsschilder für Lkw haben. An manchen Stellen gibt es ein explizites Überholverbot für Lkw. Das gilt auch für schwere Wohnmobile! Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Was ist bei Reisen ins Ausland zu beachten?

Die oben genannten Regeln treffen auf Deutschland zu. Gerade Camper reisen aber gerne grenzübergreifend und sollten sich deswegen auch immer über die Bestimmungen im Zielland informieren. Dabei sind die folgenden Sachverhalte zu berücksichtigen:

Das Tempolimit kann in jedem Land anders sein. In Frankreich darf mit einem leichten Wohnmobil bis zu 130 km/h auf der Autobahn gefahren werden. In Spanien sind es hingegen nur 120 km/h und in den Niederlanden tagsüber nur 100 km/h.

Einige Länder verlangen Mautgebühren. Dafür muss gegebenenfalls vorab eine Vignette bestellt werden. Das ist unter anderem in Österreich oder in der Schweiz der Fall.

Genau wie in Deutschland gibt es in vielen europäischen Nachbarländern Umweltzonen. Falls diese mit dem Wohnmobil durchfahren werden müssen, sollten sich Urlauber dafür die passenden Umweltplaketten besorgen. Die deutsche Plakette ist im Ausland ungültig.

Auch die Promillegrenzen können je nach Land schwanken. In Ungarn und Tschechien gilt eine strenge 0,0 Promille-Politik. In Großbritannien ist die Promille-Grenze mit 0,8 relativ großzügig. Allerdings drohen bei einer Überschreitung auch besonders hohe Bußgelder. Sie sind nämlich unbegrenzt.

Wer nach Großbritannien fährt, sollte außerdem wissen, dass dort Linksverkehr herrscht. Dementsprechend müssen die Scheinwerfer so abgeklebt werden, dass sie nicht auf die Gegenfahrbahn scheinen und die anderen Autofahrer blenden.

Mit dem Wohnmobil frei stehen

Freies Stehen mit dem Wohnmobil ist in einigen europäischen Ländern gestattet. Relativ große Freiheiten können in Schweden oder Norwegen genossen werden. Allerdings gibt es auch dort Einschränkungen. In Schweden ist es nicht gestattet, in Nationalparks zu übernachten. Wer auf einem Privatgrundstück frei stehen möchte, muss vorher den Besitzer um Erlaubnis bitten. In beliebten Camper-Ländern wie Portugal und Spanien ist das Freistehen hingegen untersagt. Auch wenn immer wieder einsame Wohnmobile am Straßenrand zu sehen sind, sollten sich Urlauber nicht dazu verleiten lassen, dort ebenfalls zu halten. Gute Alternativen bieten günstige Stellplätze ohne große Campingplatzinfrastruktur.

Ein Beitrag von Tanja Trost

rightmart Berlin Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sonnenallee 260/262, D-12057 Berlin.

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