Berlin

Die geografische Nähe Deutschlands zu vielen Nachbarländern macht es für viele Urlauber attraktiv, die Urlaubsreise mit dem eigenen Kfz anzutreten.

Müssen Sie zahlen? Wer sich den Stress möglicher Staus nicht antun möchte, kann auch vor Ort einen Wagen mieten, um das jeweilige Urlaubsland zu erkunden.

Vorab ist es allerdings wichtig, dass Sie sich mit den Verkehrsregeln vor Ort betraut machen. Denn die Vorgaben zum Tempolimit oder zur Promillegrenze können auch innerhalb Europas stark variieren. Gute Vorbereitung kann in diesem Fall eine Menge Geld sparen.

Halten Sie sich nämlich nicht an die Vorgaben, drohen auch im Ausland Bußgelder, die ein gewaltiges Loch in die Urlaubskasse schlagen können. Doch müssen Sie die Geldbußen eigentlich bezahlen, wenn Sie schon längst wieder in Deutschland sind? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Achtung vor hohen Geldbußen im Ausland

Im europäischen Vergleich sieht der deutsche Bußgeldkatalog relativ niedrige Geldbußen für Regelmissachtungen im Straßenverkehr vor. Fahren Sie mit dem Auto in den Urlaub, müssen Sie teils mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Diese können zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wichtig werden. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass es in Europa auf den Autobahnen keine Richtgeschwindigkeit gibt. Diese wird lediglich in Deutschland angewendet.

Die Tempolimits für die Schnellstraße liegen für einen Pkw meist bei 120 oder 130 km/h. Werden Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, droht dann schnell ein hohes Bußgeld. Auch Punkte können im Ausland ausgesprochen werden.

Diese werden allerdings nicht in das Flensburger Punktesystem übernommen. Sie gelten nur in dem Land, in welchem sie ausgesprochen wurden. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn Sie im Ausland mit einem Fahrverbot belegt werden? Auch dieses hat in Deutschland keine Gültigkeit.

Bedenken Sie: In einigen Nachbarländern gibt es eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung für junge Fahrer oder solche, die ihre Fahrerlaubnis noch nicht sehr lange besitzen. Informieren Sie sich also vorab stets über die jeweiligen Verkehrsregeln im Urlaubsland.

Sofortzahlung führt häufig zu einem Rabatt

Eine Besonderheit, die es häufig im Ausland gibt, ist ein besonderer Rabatt, wenn Sie die Geldbuße direkt bezahlen. Wird ein ausländisches Fahrzeug von Beamten geblitzt, versuchen diese häufig, eine Sofortzahlung zu erwirken.

Diese bietet oft den Vorteil, dass Sie bis zu 50 Prozent der Geldbuße erlassen bekommen. Es kann sich also durchaus lohnen, wenn Sie das Bußgeld direkt vor Ort bezahlen.

Informationen zu den Bußgeldern, die im Ausland für Regelmissachtungen im Straßenverkehr ausgesprochen werden können, liefert das Ratgeberportal bussgeldkatalog.net

Kann das Bußgeld auch nach der Ausreise vollstreckt werden?

Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn Sie das Bußgeld nicht vor Ort bezahlen und wieder nach Deutschland ausreisen? Kommen Sie dann um die Geldbuße herum? Ganz so einfach ist es nicht. Durch einen EU-Rahmenbeschluss können Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden.

Das entsprechende Land leitet den Bußgeldbescheid an das Bundesamt für Justiz weiter. Dieses ist dann berechtigt, die Geldbuße auch in Deutschland zu vollstrecken. Verweigern Sie die Zahlung, erhalten Sie Mahnungen.

In letzter Konsequenz kann sogar eine Erzwingungshaft drohen. Allerdings gibt es eine Bagatellgrenze: Das Bußgeld muss 70 Euro oder mehr betragen, damit es auch in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden kann.

Halten Sie das Bußgeld aus dem Ausland für ungerechtfertigt, können Sie einen Einspruch gegen die Sanktion einlegen. Dieser wird dann vom Bundesamt für Justiz geprüft. Für den Einspruch müssen Sie, wie bei deutschen Bußgeldbescheiden auch, eine Frist von zwei Wochen einhalten.

In letzter Konsequenz wird der Fall vom zuständigen Amtsgericht in Ihrem Wohnsitz überprüft. Ist der Einspruch unzulässig, wird er durch einen entsprechenden Beschluss verworfen. Gegen diesen können Sie nicht vorgehen und müssen das Bußgeld bezahlen.

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