Tel Aviv

Israels Unabhängigkeitserklärung definiert Israel nicht nur als jüdischen, sondern auch als demokratischen Staat, der auf den Prinzipien von Gewaltenteilung, Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz für alle seine Einwohner beruht, unabhängig von Religion,

Gerichtswesen in Israel: Die Judikative ist von der Exekutive und Legislative unabhängig. Die Richter werden vom Präsidenten auf Vorschlag eines öffentlichen Ernennungsausschusses berufen und üben ihr Amt bis zur vorgeschriebenen Altersgrenze von 70 Jahren aus.

Das Gerichtssystem ist in drei Ebenen gegliedert: Magistratsgerichte, die sich mit Zivilprozessen und kleineren Strafsachen befassen; Bezirksgerichte, die sich mit Zivilprozessen und Strafsachen befassen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der unteren Gerichte fallen; und der Oberste Gerichtshof, mit landesweiter Gerichtshoheit, der Israels höchste Berufungsinstanz ist und auch als höchstinstanzliches Gericht bei Beschwerden von Privatpersonen gegen Behörden tätig ist. Besondere Gerichte sind für verkehrs- und arbeitsrechtliche Fragen sowie Jugend- und Bagatelldelikte zuständig.

Die Gerichtsbarkeit in Personenstandsfragen (Ehe und Scheidung) obliegt den Gerichten der verschiedenen Religionsgemeinschaften. Bei seiner Gründung übernahm der Staat Israel eine Sammlung von Gesetzen aus der britischen Mandatszeit (1922 bis 1948), soweit sie mit den Bestimmungen der israelischen Unabhängigkeitserklärung vereinbar waren. Seither sind neue Gesetze verabschiedet und alte revidiert worden. Die Arbeit der wesentlichen Institutionen des Staates wird durch eine Reihe von Grundgesetzen geregelt. Staatsbürger genießen sämtliche demokratischen Rechte und alle Menschenrechte von der Redefreiheit über die Freiheit der Religionsausübung bis zum allgemeinen Wahlrecht und der Gleichheit vor dem Gesetz. Presse- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf freie Berufswahl sowie das Streik- und Demonstrationsrecht sind gesetzlich festgeschrieben.

Während Israel sich selbst als sowohl jüdischer als auch demokratischer Staat definiert, garantiert es die Rechte seiner nichtjüdischen Bürger, die volle Rechtsgleichheit genießen.

Israel ist eine Demokratie nicht nur dem Namen nach, sondern auch in der Praxis. Das Land beherbergt eine multikulturelle Gesellschaft, einschließlich Gruppen verschiedener Minderheiten. Diese Gruppen stellen etwa 20 Prozent der israelischen Bevölkerung dar. Alle Staatsbürger genießen die gleichen Rechte und tragen die meisten damit einhergehenden Verantwortlichkeiten. Angehörige der arabischen und anderer Minderheiten können wählen, sitzen als Abgeordnete im Parlament und sind Botschafter im diplomatischen Dienst im Ausland.

Auch wenn es überflüssig sein mag, ist es wichtig, zu betonen, dass die Minderheiten in Israel wie in jeder Demokratie Religionsfreiheit, Redefreiheit, Versammlungsfreiheit und andere wichtige politische Rechte genießen.

Dennoch kann und soll nicht ignoriert werden, dass wie in jeder multikulturellen Gesellschaft auch in Israel Diskriminierungsvorwürfe erhoben werden. Das israelische System hat jedoch viele Schutzvorrichtungen, um Diskriminierung zu verhindern. So können derartige Vorwürfe bspw. direkt vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden, der sowohl mit arabischen als auch jüdischen Richtern besetzt ist. Der Oberste Gerichtshof hat die Macht, jede Regierungsaktion aufzuheben, Unterlassungsurteile zu verhängen und Rechtsbehelf einzulegen; er zögert nicht, diese Befugnisse, wo nötig, zu nutzen.

Wie viele andere westliche Demokratien kämpft Israel weiterhin darum, in der Praxis absolute Gleichheit zwischen all seinen Bürgern zu erreichen. Israels starke demokratische und rechtsstaatliche Schutzvorkehrungen bilden allerdings eine solide Basis für den Schutz von Minderheitenrechten.
Quelle: Botschaft des Staates Israel in Berlin.

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