Berlin

Der Coronavirus COVID-19 hat sich mittlerweile in den meisten Teilen der Welt verbreitet und beeinträchtigt das öffentliche Leben erheblich: einschließlich des Flugverkehrs

COVID-19: In der Folge herrscht aktuell viel Unklarheit bei Passagieren und Fluggesellschaften. Die Verbraucherschutz-Organisation Association of Passenger Rights Advocates (APRA) macht aktuell klar, dass Flugprobleme aufgrund des Virus als außergewöhnliche Umstände zu werten seien.

Wegen des Coronavirus fallen aktuell zahlreiche Flüge aus

Normalerweise haben Passagiere in diesen Fällen unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Doch der Verband der Vertreter für Fluggastrechte (APRA), dessen Mitglieder auf die Durchsetzung dieser Entschädigungen spezialisiert sind, wertet diese Flugprobleme als außergewöhnliche Umstände, die die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreien. Das gilt auch, wenn es für das jeweilige Zielland keine offizielle Reisewarnung gibt.

Keine Entschädigungen wegen Corona-Flugproblemen

Normalerweise haben Passagiere bei Flugausfällen oder -verspätungen unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Dies gilt jedoch nur, wenn dieses Flugproblem in dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Airline lag.

Corona Virus

Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden jedoch alle APRA-Mitglieder konsequent ablehnen.

Dennoch stehen die Airlines weiterhin in der Beförderungspflicht und müssen ihren Passagieren die Ticketkosten bei Flugausfällen ersetzen oder eine Alternativbeförderung ermöglichen. Stranden Passagiere über Nacht an einem Airport, haben diese zudem unter anderem Anspruch auf die Unterbringung in einer Unterkunft sowie die Beförderung dorthin.

Adeline Noorderhaven, Präsidentin der APRA, kommentiert: „Unsere Mitglieder haben bereits proaktiv damit begonnen, Entschädigungen für Fluggäste im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Fluggäste sind sehr schutzbedürftige Verbraucher. Es ist unsere Mission, sie zu verteidigen, wenn sie rechtswidrig behandelt werden. Dennoch finden wir es wichtig, stets realistisch vernünftig zu denken. Rechtsklarheit und -sicherheit sind in der gegenwärtigen Situation von größter Bedeutung. Unserer Ansicht nach ist die aktuelle Corona-Krise mittlerweile eindeutig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften und sollte daher rechtlich als außergewöhnlicher Umstand eingestuft werden. Wir bewerten Ansprüche von Fall zu Fall, helfen den Passagieren mit einer unkomplizierten Durchsetzung ihrer Rechte. Dadurch entlasten wir auch die Fluggesellschaften, da wir nur wirklich Entschädigungsberechtigte Forderungen an diese weiterleiten. Von überforderten Rechtssystemen, verwirrten Passagieren und frustrierten Airlines profitiert schließlich niemand. Wir möchten betonen, dass ein solider Rahmen der Fluggastrechte heute entscheidender denn je ist. Einige Fluggesellschaften haben bereits klargestellt, dass die aktuelle Krise die Konsolidierung innerhalb der Luftfahrtindustrie vorantreiben wird und einige kleinere Airlines ihren Betrieb vermutlich aufgeben werden.

Dadurch werden Verbraucher mittelfristig eine geringere Auswahl an Airlines haben und aufgrund dieser oligopolähnlichen Situation mit höheren Preisen konfrontiert sein. Wir werden weiterhin eng mit den EU-Institutionen zusammenarbeiten und darauf vertrauen, dass sie diese Krise angemessen bewältigt wird und die Passagiere auch in Zukunft im Zentrum der Interessen aller Luftfahrt-Vertreter stehen.“

APRA

Die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) wurde 2017 gegründet, um eine einheitliche Stimme zum Schutz von Fluggästen auf europäischer Ebene zu schaffen. Die APRA hat sich zum Ziel gesetzt, Fluggäste einen maximalen Schutz zu gewährleisten. Der Verband führt einen aktiven konstruktiven Dialog mit den europäischen und nationalen Institutionen sowie mit Fluggesellschaften, Flughäfen, nationalen Durchsetzungsstellen und anderen wichtigen Interessengruppen.

Die APRA bietet eine Kombination aus soliden Daten, eingehenden Analysen und kollektivem Know-how, um die politischen Entscheidungsträger zu informieren und das Interesse der europäischen Fluggäste zu fördern. In der APRA sind AirHelp, EUclaim und Reclamador versammelt.

Von Nils Leidloff.

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