Berlin

Wer ins Ausland reist, benötigt einen Reisepass. Dieser erlaubt in vielen Staaten die Einreise ohne Visum

Jede Person benötigt ab ihrer Geburt einen Reisepass, um ins Ausland reisen zu dürfen. Der deutsche Reisepass ermöglicht es, in mehr als 170 Länder ohne Visum einzureisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen und notwendigen Papiere sollte man sich vor Antritt der Reise informieren.

Für welche Länder braucht man einen Reisepass?

Ein Reisepass wird für Zielländer, die sich außerhalb der Europäischen Union befinden, benötigt. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann einen Reisepass beantragen. Kinder benötigen für Reisen außerhalb der EU-Grenzen einen eigenen Reisepass.

EU-Bürger dürfen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten mit einem Reisepass oder Personalausweis frei reisen. Das mitgeführte Reisedokument muss am Tag der Reise Gültigkeit besitzen.

Hinweis: Die genannten Regelungen treffen auch auf Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz zu. Diese Länder sind zwar keine EU-Staaten, jedoch Mitglieder des Schengen-Raums.

Innerhalb der Staaten des Schengen-Raums müssen an den Grenzen der Reisepass oder der Personalausweis in der Regel nicht vorgezeigt werden. Allerdings sind alle Staaten berechtigt, von vorübergehenden Grenzkontrollen Gebrauch zu machen. In diesem Fall müssen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgezeigt werden. Auf Reisen zwischen einem Land des Schengen-Raums und Irland oder Zypern werden Reisepass oder Personalausweis in jedem Fall kontrolliert.

Mit welchem Reisedokument kann man in welche Länder reisen?

Für den Aufenthalt in EU-Ländern ist ein gültiger Personalausweis ausreichend. Im Schengen-Raum entfallen die üblichen Grenzkontrollen. Ein gültiges Ausweisdokument sollte jedoch jeder mitführen. Auch in den meisten europäischen Ländern, die nicht der EU angehören, wird der Personalausweis als Reisedokument akzeptiert. Dies gilt beispielsweise für:

Serbien

Albanien

San Marino

Vatikanstadt

Bosnien und Herzegowina

In Moldawien und dem Kosovo gibt es Einschränkungen. So müssen sich Reisende an eine maximale Aufenthaltsdauer halten. Für die Einreise nach Belarus und in die Ukraine wird ein Reisepass gebraucht. Außerhalb Europas ist der Reisepass in den meisten Ländern als Einreisedokument zwingend notwendig.

Tipp: Die Türkei akzeptiert den Personalausweis als Reisedokument. Möglich sind bis zu 90 Tage Aufenthalt.

Für die Einreise in außereuropäische Urlaubsländer wird ein Reisepass notwendig. Das Dokument muss noch ein halbes Jahr über das Reiseende hinaus Gültigkeit besitzen.

Ein Visum wird in den meisten Fällen nicht gebraucht. In den meisten amerikanischen Ländern genügt der Reisepass. Dazu zählen:

Mexiko

Costa Rica

Peru

Kolumbien

Chile

Argentinien

Wer in die USA oder nach Kanada reisen möchte, muss vorab elektronische Einreisegenehmigungen einholen (eTa und ESTA).

Auch für folgende asiatische Staaten wird lediglich der Reisepass notwendig:

Vietnam

Thailand

Japan

Israel

Vereinigte Arabische Emirate

Indonesien

Südkorea

Ohne Visum ist auch die Einreise nach Marokko, Südafrika oder Namibia auf dem afrikanischen Kontinent möglich.    

Wann wird ein Visum benötigt?

Ein echtes Visum wird nur für einige wenige Staaten zwingend notwendig. Laut Global Passport Power Rank 2023 beläuft sich dies auf aktuell 22 Länder.

Darunter befinden sich folgende Staaten:

China

Kongo

Kamerun

Indien

Algerien

Ghana

Myanmar

Nicht immer müssen Reisende für die Beantragung des Visums die Botschaft oder eine Visaagentur aufsuchen. Einige Länder, darunter Indien und Australien, bieten elektronische Visa an. Die Beantragung und Bezahlung kann bequem online erfolgen.

Erleichterungen für Reisende bringen „Visa on Arrival“ mit sich. Diese Reisedokumente werden unmittelbar bei der Einreise am Flughafen oder an der Landesgrenze ausgefertigt. Die Vorgehensweise kann sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden. Ägypten-Urlauber zahlen die Visagebühr am Flughafen. Das Visum wird in den Pass geklebt. Auf den Philippinen ist das Visum gebührenfrei und kommt einem Stempel im Reisepass gleich. Kenia, Nepal oder Jordanien sind weitere Länder, die auf die „Visa on Arrival“ zurückgreifen.

Kann man mit einem Aufenthaltstitel reisen?

Ein elektronischer Aufenthaltstitel gilt als Ausweisersatz, wenn jemand keinen Pass besitzt oder keinen Ausweis beanspruchen kann.

Hinweis: Der Aufenthaltstitel erfüllt die Passpflicht und besitzt als Identitätsdokument Gültigkeit.

Der Aufenthaltstitel besitzt nur für Deutschland Gültigkeit und die Besitzer sind nicht berechtigt, damit in andere Schengen-Staaten ohne Visum einzureisen. Für Personen, die sich im Ausland aufhalten, besitzt der Aufenthaltstitel in der Regel weiterhin Gültigkeit. Es sind jedoch unterschiedliche Fristen zu berücksichtigen. Aufenthaltstitel können erlöschen und damit ungültig werden.

Folgende Aufenthaltstitel sind üblich:

Aufenthaltserlaubnis

ICT-Karte

Blaue EU-Karte

Mobile-ICT-Karte

Die genannten Aufenthaltstitel sind befristet. Allein die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gelten als unbefristet.

Wer mit einem Aufenthaltstitel reisen möchte, muss die verschiedenen Gültigkeitsfristen der einzelnen Aufenthaltstitel beachten.

Wichtig: Wurde die Frist aufgrund der Ableistung des Wehrdienstes überschritten, besteht der Aufenthaltstitel weiterhin. Die Rückkehr nach Deutschland innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wird vorausgesetzt.

Die unterschiedlichen Fristen im Überblick:

Aufenthaltserlaubnis: Ab der Ausreise aus Deutschland ist die Aufenthaltserlaubnis noch sechs Monate gültig. Eine Fristverlängerung ist möglich, wenn der Auslandsaufenthalt im Rahmen der Entwicklungshilfe oder des diplomatischen Dienstes erfolgt.

Hinweis: Wer ins Ausland geht, um dort eine Schule zu besuchen oder zu studieren, verliert den Aufenthaltstitel bereits mit der Ausreise.

Blaue EU-Karte: Dieser Aufenthaltstitel erlischt ab einem Jahr nach der Ausreise aus Deutschland.

Niederlassungserlaubnis: Die Niederlassungserlaubnis gilt ein halbes Jahr nach der Ausreise aus Deutschland weiter. Ist der Besitzer über 60 Jahre oder hat sich mindestens 15 Jahre in Deutschland aufgehalten, erlischt der Titel erst nach einem Jahr.

Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Pappelallee 78/79, D-10437 Berlin

Ein Beitrag von Jasmin Stollberg

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