Berlin

Raserei und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

In erster Linie handelt es sich bei der typischen Raserei im Verkehrsrecht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die entsprechend geahndet werden kann. Leider kommt es im Rahmen der Raserei nicht selten zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Und dann gibt es zuletzt auch noch die sogenannten Straßenrennen, die einen eigenen Straftatbestand darstellen.

Die pure Raserei und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist schlimm genug und eine potenzielle Gefahrenquelle. Abgefasst wurden die Grundlagen in Paragraph 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Straßenrennen sind nur verheerender, zudem sie für einige Zeit regelrecht in Mode zu kommen schienen.

Die Beteiligung an solchen Straßenrennen ist seit dem 13. Oktober 2017 gesetzlich verboten und wird als Straftat geahndet. Im Vorfeld war es lediglich eine Ordnungswidrigkeit, infolge derer der Fahrer ein Fahrverbot erhielt. Die Änderung trat vor allem deshalb in Kraft, weil Straßenrennen grundsätzlich das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Die gesetzlichen Grundlagen findet man im Paragraphen 315d, Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB).

Warum Raserei so gefährlich ist

Wenn Menschen im Straßenverkehr ein schnelleres Tempo anschlagen, hängt dies nicht selten mit angestauten Aggressionen zusammen. Dies zeigt sich vor allem bereits zuvor, wenn der Fahrer damit beginnt zu drängeln oder jemanden sogar rechts überholt.

Innerhalb des Paragraph 1 des StVO ist bereits die folgende Regelung zu finden:

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss stets mit Vorsicht handeln und auf andere Rücksicht nehmen.

Eine Teilnahme am Straßenverkehr setzt voraus, anderen weder schaden, sie gefährden, zu belästigen, noch sie behindern zu wollen.

Gut zu wissen: Wer mit einem hohen Stresspegel ins Auto steigt, neigt nicht selten dazu, unterwegs ein geringeres Risiko zu scheuen. Das bedeutet, dass nicht nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen wird.

Auf diesem Weg kommt es leicht zu Ereignissen, die unter Vorsatz geschehen. Sie sind übrigens auch nicht selten Auslöser für besagte Straßenrennen.

Der Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung

Im Verkehrsrecht ist es ganz klar festgelegt, wann es im Straßenverkehr zu einer Behinderung kommt und wann es bereits eine Gefährdung ist. So stellt die Behinderung lediglich die Einschränkung der Bewegungsfreiheit des anderen Verkehrsteilnehmers dar. Unterschieden wird hierbei noch einmal zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Behinderungen.

Eine Gefährdung hingegen liegt vor, wenn das Risiko besonders hoch dafür ist, mit seinem Verhalten einen Schaden zu verursachen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich lediglich um den Schaden an anderer Leute Eigentum oder an Personen handelt. Wer zum Beispiel im Straßenverkehr mit zu hoher Geschwindigkeit überholt, riskiert nicht nur einen Schaden am Auto des anderen Verkehrsteilnehmers. Ebenso besteht die Gefahr, dass Personen verletzt werden, sofern es beim Überholen zu einem Unfall kommt.

Solche sogenannten Beinahe-Unfälle stellen grundsätzlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar und werden entsprechend geahndet.

Bußgelder und Strafen bei Raserei

Wer mit einem zu hohen Tempo erwischt wird, der muss mit unterschiedlichen Strafen rechnen. So wird innerhalb Deutschlands bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor allem nach inner- und außerorts voneinander unterschieden.

Die Höhe der jeweiligen Bußgelder können Sie hier nachlesen.

Diese Liste macht klar, wie kostspielig eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein kann. Der Grund für die hohen Sanktionen liegt dabei vor allem am Gefahrenpotenzial, welches um ein Vielfaches erhöht ist und vom Fahrer möglicherweise unter Vorsatz geschieht.

Die endgültige Höhe der Strafe hängt außerdem davon ab, ob beispielsweise ein Unfall provoziert wurde, Personen verletzt oder ob es zusätzlich zu weiteren Vergehen gekommen ist.

Weitere Straftatbestände

Bei einer Raserei kommt es nicht selten zu zahlreichen anderen Straftatbeständen, die wieder anders geahndet werden. Mit dazu gehören zum Beispiel:

Abstandsverstoß

Missachtung des Rechtsfahrgebots

Überholverbot

Vorfahrtsverstöße

Nötigung

Entfernung von einer Unfallstelle

Rückwärtsfahren oder sich gegen die Fahrtrichtung einordnen (auf Autobahnen oder Schnellstraßen der Fall)

Übermäßige Straßenbenutzung (bei Autorennen der Fall)

Über all diese Dinge sollte sich jeder im Klaren sein, wenn er zu sehr aufs Gaspedal tritt.

Ein Beitrag für ReiseTravel von Anke Ziegler

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