Berlin

Wann ist von Fake-News die Rede?

Nachrichten jeglicher Art wurden über lange Zeit hinweg stets dazu verwendet, um informiert zu bleiben. Sei es über das Weltgeschehen, die Aktivitäten von prominenten Personen oder andere Themen. Seit einiger Zeit gesellen sich zu den authentischen Meldungen jedoch immer mehr sogenannte Fake-News.

Inzwischen zweifeln sicherlich auch Sie des Öfteren am Wahrheitsgehalt diverser Meldungen und wissen nicht, inwiefern Sie den Medien noch trauen können.

Außerdem: Wie sieht es mit dem rechtlichen Aspekt aus, wenn jemand Fake-News verbreitet? Hat es gewisse Folgen, Falschinformationen herauszugeben?

Wann ist von Fake-News die Rede?

Dass Medien eine Angelegenheit immer etwas drastischer ausschmücken, als es eigentlich ist, sollte inzwischen jedem klar sein. Allerdings sind derlei Aufmerksamkeit heischende Beschönigungen noch weit entfernt von sogenannten Fake-News.

Der Begriff "Fake-News" bedeutet ins Deutsche übersetzt "falsche Nachrichten".

Die englische Bezeichnung hat sich vor allem über das Internet mittels sozialer Medien etabliert und ist inzwischen ein allgemeingültiger Oberbegriff für die Verbreitung von Falschinformationen.

Das Besondere an Fake-News ist jedoch häufig ein politischer Konsens. So gibt es oft das Ziel, den Ruf von Personen des öffentlichen Lebens in Misskredit zu bringen, insbesondere wenn es sich um jemanden handelt, der politisch gesehen gewisse Erfolgschancen besitzt.

Gleichwohl steckt auch eine gewisse finanzielle Motivation hinter der Verbreitung von Fake-News. Denn dank dieser generiert der jeweilige Webseitenbetreiber in der Regel mehr Klicks und profitiert somit von der Diskreditierung.

Wo gibt es Fake-News und woran erkennt man diese?

Fake-News gibt es im Prinzip überall dort, wo Nachrichten veröffentlicht werden, insbesondere jedoch innerhalb der sozialen Medien des Internets. Oftmals sind Fake-News sehr geschickt formuliert, sodass eine Unterscheidung zu seriösen Nachrichten schwerfällt. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, Nachrichten mit einem gewissen Misstrauen zu konsumieren.

Glücklicherweise gibt es ein paar Anhaltspunkte, mit denen sich Fake-News von seriösen Nachrichten unterscheiden lassen:

Fake-News weisen in der Regel oft reißerische Formulierungen auf oder informieren auf eine sehr emotionale Art.

Die Meldungen erscheinen oftmals sehr dramatisch, sodass es für den Leser fast unvorstellbar ist, dass es noch etwas Schlimmeres gibt als das, was gemeldet wird.

Oftmals wird die Nachricht nur von einem Nachrichtendienst verbreitet. Handelt es sich dagegen um seriöse Nachrichten, berichten darüber gleich mehrere Quellen.

Die Nachrichten enthalten für gewöhnlich keinerlei Quellenangaben, womit es nur schlecht nachzuvollziehen ist, wie hoch der Wahrheitsgehalt der Meldung ist. Seriöse Nachrichtendienste verlinken dagegen gleich mehrere Quellen, um dem Leser die nötige Sicherheit zu vermitteln.

In den Meldungen werden häufig Bilder dazu genutzt, um einen noch größeren Eindruck zu hinterlassen. Die hierfür genutzten Bilder werden jedoch häufig aus anderen Berichterstattungen mit einem vollkommen anderen Kontext entnommen oder sogar mittels künstlicher Intelligenz erstellt. Letztere erscheinen auf den ersten Blick seriös, erweisen sich bei einem genaueren Check jedoch als fehlerhaft.

Tipp: Suchmaschinen können dabei helfen herauszufinden, ob es sich bei einem Bericht um seriöse Nachrichten oder Fake-News handelt.

Welche Rechte werden bei der Veröffentlichung von Fake-News verletzt?

In erster Linie verletzen Fake-News vor allem das Persönlichkeitsrecht, wobei es nicht unbedingt erforderlich ist, dass es sich dabei um eine spezifische Person handelt. Es kann genauso gut eine Organisation zum Ziel von Fake-News werden, mit dem Ziel, ihren Ruf in den Schmutz zu ziehen. Grundsätzlich gilt, dass das Ziel beleidigungsfähig ist, oder aber dem sogenannten Ehrenschutzdelikt unterliegt.

Das bedeutet, dass neben natürlichen Personen auch Behörden des Bundes, sowie Ämter oder Behörden der Kirche betroffen sein können. Dazu kommen gesetzgebende Organe des Bundes und politische Körperschaften. Hierbei unterliegen Personen, die aus dem politischen Leben stammen, einem besonderen Schutz.

Macht man sich mit Fake-News strafbar?

Wenn bei der Verbreitung von Fake-News die Persönlichkeitsrechte einer Person oder aber ihre Ehre verletzt werden, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat. Fake-News unterliegen insbesondere den Bestimmungen des Paragraphen 186 des Strafgesetzbuches. Er klassifiziert die Verbreitung und Behauptung von unwahren Tatsachen, die der Herabwürdigung einer Person dienen, als Straftat.

Somit sind Fake-News im Allgemeinen strafbar und werden je nach Gefährdung auch mit einer entsprechenden Sanktion verhängt. Diese kann sowohl in Form einer Geldstrafe als auch einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vollzogen werden.

Der Verfasser erfüllt, je nach Motivation und Voraussetzung eine der folgenden Straftatbestände:

Verleumdung: Um den Straftatbestand der Verleumdung zu erfüllen, ist sich der Verfasser oder Verbreiter einer Nachricht in vollem Umfang bewusst, dass sie Falschinformationen enthält. Die Details hierzu sind in Paragraph 187 des Strafgesetzbuches niedergeschrieben.

Üble Nachrede: Hierbei wird vom Verfasser einfach eine Behauptung aufgestellt, wobei ihm selbst der Wahrheitsgehalt nicht klar ist. Letzten Endes ist es jedoch so, dass die Meldung im Kern nicht stimmt und somit der Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist.

Die Höhe des jeweiligen Strafmaßes hängt also damit zusammen, ob der Nachrichtenverfasser vorsätzlich eine Falschinformation verbreitet hat oder ob er lediglich eine Behauptung aufstellt, deren Wahrheitsgehalt er nicht kennt.

Wissenswert: Erweist sich eine Nachricht im Nachhinein als wahr, wird diese nicht mehr als Straftat behandelt.

VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH. Pappelallee 78/79, D-10437 Berlin.

Ein Beitrag für ReiseTravel von Daniela Gersten

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