Berlin

Chronisch Kranke müssen nicht auf Urlaubsreisen verzichten

Reisen und Versicherung: Die Auslandsreisekrankenversicherung gehört unbedingt in das Reisegepäck, dessen sind sich viele Verbraucher bewusst. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bestanden im Jahr 2010 über 23 Millionen Verträge. Die Versicherung übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, wenn man auf einer Auslandsreise erkrankt.

Doch inwieweit besteht Versicherungsschutz, wenn man dauerhaft krank, also chronisch krank ist? Zahlt dann die Versicherung überhaupt?

Der Bund der Versicherten (BdV) informiert Verbraucher, welche Versicherungen bei Reisen wichtig sind. Da häufig vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, sollte besonders auf die Definitionen in den Versicherungsbedingungen geachtet werden. Einschränkungen der Leistungspflicht auf „unvorhergesehene“, „nicht absehbare" oder „akute“ Erkrankungen sollten die Bedingungen nicht enthalten. Dadurch wird der Versicherungsschutz besonders für chronisch kranke Menschen ausgehöhlt, da sie aufgrund ihrer Erkrankung mit Behandlungen während der Auslandsreise rechnen müssen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist folgender Passus in den Bedingungen akzeptabel:

Keine Leistungspflicht besteht

a) für Behandlungen, von denen aufgrund ärztlicher Diagnose bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten.

Dennoch: Chronisch Kranken, wie z. B. dem Dialysepatienten, hilft dieser Passus nicht, denn bei ihnen ist klar, dass auch während der Reise eine regelmäßige Blutwäsche notwendig ist. Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt also nicht. Bleibt der Patient dann auf seinen Kosten sitzen? Nicht unbedingt! Gesetzlich Krankenversicherte haben in solchen Fällen einen Anspruch auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse. Außerhalb Europas gilt das allerdings nur, wenn die Reise nicht länger als sechs Wochen dauert und die Krankenkasse vor dem Auslandsaufenthalt die fehlende Versicherbarkeit festgestellt hat (§ 18 SGB V). Wer privat krankenvollversichert ist, genießt auch ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung bis zu einem Monat regelmäßig Schutz bei einem Auslandsaufenthalt.

Auch eine Reiserücktritts- samt Reiseabbruchversicherung kann sinnvoll sein – gerade, wenn man mit Kindern oder älteren Menschen verreist. Sie zahlt, wenn aus wichtigem Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Das kann der Fall sein, wenn der Versicherte, ein Angehöriger oder ein Mitreisender einen schweren Unfall hat oder unerwartet schwer erkrankt, wenn Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit die Reise unmöglich machen oder ein Angehöriger oder Mitreisender verstirbt. Muss eine Reise vorzeitig abgebrochen werden, erstattet die Versicherung die entstandenen Mehrkosten für die Heimreise sowie eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

Möchte man die Urlaubsumgebung mit dem Mietwagen erkunden, gehört auch die sogenannte Mallorca-Police ins Gepäck. Sie ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen – allerdings nicht nur auf Mallorca. Bei einem Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug im europäischen Ausland gelten normalerweise nur die Mindestversicherungssummen des Urlaubslandes. Stellt der Geschädigte höhere Ansprüche, kann durch eine „Mallorca-Police“ dieser erhöhte Schadenbetrag ausgeglichen werden. Außerhalb Europas hilft die „Traveller-Police“ weiter.

Die Reisegepäckversicherung hält der BdV durchaus für verzichtbar, da sie in vielen Fällen gar nicht oder nur einen gewissen Anteil zahlt. Häufig wird den Geschädigten von den Versicherungsgesellschaften insbesondere bei Diebstahl und Beraubung, vorgeworfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssten z. B. Bahnreisende im Zugabteil ständig eine Hand am Gepäckstück haben.

Auch von so genannten „Reisepaketen“ rät der BdV ab, da sie zusätzliche und unnütze Versicherungen beinhalten, die man ohnehin haben sollte, wie z. B. die Privathaftpflicht- und die Unfallversicherung.

ReiseTravel Fact: Versichern sollte man sich auch auf Reisen nur gegen Risiken, die einen wirklich schwer – ob finanziell oder gesundheitlich – treffen können. Auf die Absicherung von „Kleinstrisiken“ sowie den doppelten Abschluss mancher Versicherung kann man verzichten.

Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, D-24547 Henstedt-Ulzburg, Tel.: 04193-94222, info@bundderversicherten.de - www.bundderversicherten.de

Von Tobias E. Weissflog.

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