Hamburg

Der Sommer steht vor der Tür und die ersten schönen Tage haben bereits einige Reiselustige zum Camping gelockt.

Der Bund der Versicherten e. V. klärt auf, welche Versicherungsverträge für eine gute Absicherung auf Reisen benötigt werden. „Auch im Campingurlaub ist die private Haftpflichtversicherung unentbehrlich. Darüber hinaus können aber auch weitere spezielle Verträge sinnvollen Versicherungsschutz bieten“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Mit einer Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder einer Campingversicherung kann das eigene Hab und Gut geschützt werden.

Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet in unbegrenzter Höhe für den Ersatz des Schadens. Wird beim Grillen also versehentlich das Vorzelt nebenan in Brand gesetzt oder schlimmer noch eine andere Person dadurch verletzt, so kann dies hohe finanzielle Folgen haben. Die private Haftpflichtversicherung bietet auch auf Reisen Schutz davor.

Sie hat außerdem noch eine weitere Funktion: sie wirkt wie eine Rechtsschutzversicherung und wehrt unberechtigt gestellte Ansprüche ab.

Für das Wohnmobil selbst kann eine Teilkaskoversicherung sinnvoll sein. Sie bietet Schutz, wenn das Fahrzeug durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Glasbruch oder Steinschlag beschädigt wird. Auch Zusammenstöße mit Haarwild sind abgesichert sowie - je nach Tarif - auch eine Kollision mit Tieren jeder Art.

Zudem können unter diesen Versicherungsschutz Schäden sowie auch Folgeschäden aufgrund von Marder- oder Tierbissen fallen. Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am eigenen Wohnmobil bei selbst verschuldeten Unfällen oder auch Vandalismusschäden, die durch Fremde verursacht werden.

Geht die Reise über Deutschlands Grenzen hinaus, so ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für die Reisenden unbedingt empfehlenswert. Sie übernimmt die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckten Kosten für Heilbehandlungen im Ausland. „Besonders wichtig ist es hierbei darauf zu achten, dass diese nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern am besten auch den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bezahlt“, erklärt Boss.

Das Rad ist auch auf Reisen gegen den einfachen Diebstahl versichert, wenn in der Hausratversicherung zusätzlich der Baustein „Fahrrad“ eingeschlossen ist. Am besten sollte dann ein 24-Stundenschutz vereinbart sein. Wird das Fahrrad ins Ausland mitgenommen, sollte beim Versicherungsunternehmen nachgefragt werden, ob der Schutz auch für das Reiseland gültig ist.

Darüber hinaus bietet die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung immer nur eingeschränkten Schutz für den mitgeführten Hausrat. Das Gepäck ist unterwegs nur dann versichert, wenn der Versicherungsschutz auch Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug umfasst. Nur bei manchen Tarifen gilt dies auch für Diebstahl aus verschlossenen Wohnwagen oder Wohnmobilen. Dieser Schutz unterliegt jedoch häufig Summenbegrenzungen und weiteren Beschränkungen.

„Die richtige Absicherung für unterwegs kann daher eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung sein“, rät die Verbraucherschützerin Boss. Je nach Tarif können z. B. neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik sowie Sportausrüstungen abgesichert werden, aber auch das Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen. Für diese Dinge besteht Schutz gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung, unter anderem durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Überschwemmung, Diebstahl und Raub.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit ca. 50.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Bund der Versicherten e. V. Postfach 57 02 61, D-22771 Hamburg. Tel. +49 40 - 357 37 30 0, info@bundderversicherten.de - www.bundderversicherten.de

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