Berlin

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter: Kongress in Berlin!

Kongress der Insolvenzverwalter: Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Der VID vertritt fast 500 Mitglieder und damit die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Der Vorsitzende Dr. Jur. Christoph Niering ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. In zwei Jahrzehnten Berufstätigkeit hat er über 2.000 Insolvenzverfahren betreut. Neben seiner Tätigkeit als Dozent ist Dr. Niering auch als Sachverständiger des Deutschen Bundestages für Fragen zum Insolvenzrecht tätig. Er leitet den Verband seit 2011. Wie hoch angesiedelt der VID für die Politik ist, lässt sich daran entnehmen, dass der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesjustizministerium, Christian Lange, die Grußworte der Bundesregierung überbrachte. Auch Oberstaatsanwalt a. D. Dr. Jur. Hans Ernst Richter nahm teil. Bis einschließlich 2015 hat er die fünf Schwerpunktabteilungen für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Stuttgart geleitet. Seit über 30 Jahren veröffentlicht er in zahlreichen Fachbüchern und Fachzeitschriften Beiträge zum Thema Wirtschaftsrecht. Das Motto: „Catch me if you can – Die schwarzen Schafe im Trockenen?“

Am Anfang seiner Ausführungen betonte Dr. Niering: „Wir haben bewusst eine zugespitzte Überschrift gewählt. Es geht nicht um das alte Thema „die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man auf.“ Aus der Sicht des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter und auch aus meiner persönlichen, über zwanzigjährigen Erfahrung aus vielen tausend Insolvenzverfahren, muss es heißen: „Nicht nur die Großen, sondern auch die Kleinen lässt man laufen.“ Der Vorsitzende belegte seine Ausführungen mit Zahlen. „Bei 24.085 Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2014“ verurteilten deutsche Richter gerade einmal 1.784 Verantwortliche wegen mindestens einer Konkursstraftat. Diese „Verurteilungsquote von unter sechs Prozent ist ein verschwindend kleiner Prozentsatz.“ Der VID-Vorsitzende kritisierte auch das geringe Strafmaß, dass diese Kriminellen erhalten. „Freiheitsstrafen, selbst zur Bewährung, sind eher die Ausnahme als die Regel. Nur in sehr seltenen Fällen kommt es zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung.“ Ein Extrembeispiel konnte der Fachanwalt für Insolvenzrecht benennen. Eine börsennotierte AG hatte drei Jahre lang keine Jahresabschlüsse aufgestellt und testieren lassen. Nach der Insolvenz meldeten die Gläubiger über zwei Milliarden Euro an Forderungen an. Rechtswidrig genehmigten sich Vorstand und Aufsichtsrat kurz vor der Insolvenz noch eine Erfolgsprämie. Es kam zur Anklage und zur Verurteilung. So sah das Urteil aus: Vorstand und Aufsichtsrat mussten nur die Erfolgsprämie zurückzahlen. Dazu durften sie sich sogar per Monatsraten entschließen. Das Gericht verlangte nicht, diese Summe ad hoc und auf einmal zu zahlen. Solche milden Urteile führen nicht zu mehr Respekt vor der Justiz. Dr. Richter sagte: „Herr Dr. Niering und ich stoßen ins gleiche Horn.“ Er als langjähriger Oberstaatsanwalt habe all diese Erfahrungen gemacht. Oft sei es nicht der böse Wille oder die Überlastung einer völlig unterbesetzten Staatsanwaltschaft. Im Jurastudium habe kaum eine Studentin oder ein Student gelernt, eine Bilanz zu lesen und zu verstehen. Wirtschaftsstrafsachen sind nun auch nicht der große Renner in Gerichtssälen. Es gibt die seltenen Ausnahmen wie bei Anton Schlecker oder Thomas Middelhoff. Mit einem spektakulären Raub bei einem Juwelenhändler und dieser Anklage gegen die Verbrecher genießt jeder Staatsanwalt und Vorsitzende Richter sowie der Verteidiger mehr mediale Aufmerksamkeit als bei einem Wirtschaftsstrafverfahren. Dazu kommt noch ein Faktor: Ob ein Konkurs rechtswidrig hinausgezögert worden ist oder man daran so geschraubt hatte, dass es unweigerlich zum Konkurs kommen musste, ja sollte: Geld für Staranwälte haben diese nicht ehrbaren Kaufleute und Unternehmer zufällig immer noch. Mit diesen Staranwälten müssen sich dann Richter und Staatsanwälte messen. Dr. Richter sprach sich dafür aus, spezielle Strafverfolgungsbehörden für Wirtschaftsstrafsachen einzusetzen. Er selber gibt dafür ein gutes Beispiel ab. Der Oberstaatsanwalt a. D. hat auch erfolgreich Betriebswirtschaftslehre studiert und darf sich Diplom-Betriebswirt nennen. Ist ein ermittelnder Staatsanwalt auch ausgebildet in Buchführung, dem Lesen von Bilanzen und kennt alle Tricks von betrügerischen Buchhaltern, haben es die Kriminellen erheblich schwerer, ihren dunklen Absichten nachzugehen. Eines stellte Dr. Richter aber klar: „Es geht uns nicht darum, einen Unternehmer zu verteufeln, der in Konkurs gegangen ist. Ein Konkurs kann passieren und darf kein Makel bis ans Lebensende für ihn sein. Man kann als Unternehmer, als Kaufmann, auch redlich in Konkurs gehen. Das ist ethisch nicht verwerflich. Diese Menschen haben eine zweite Chance verdient. Keine zweite Chance hingegen haben kriminelle Elemente verdient. Diese Täuscher, Trickser und Betrüger sind gemeint. Um sie, und nur um sie, geht es. Sie müssen verfolgt und bestraft werden.“ www.vid.de

ReiseTravel Fact: Wer hierzulande eine Unternehmung eröffnet, kann „Schiffbruch“ erleiden. Oftmals trifft den Selbstständigen gar keine Schuld daran. Man denke nur an den Risikofaktor Wetter. Für einen Eisverkäufer, einen Ruderbootverleiher oder Pächter eines Ausflugslokals kann ein verregneter und verhagelter Sommer schon das wirtschaftliche Aus bedeuten. Die Kundschaft bleibt wetterbedingt zu Hause, die laufenden Kosten für den Unternehmer wie Miete, Versicherungen, Löhne und Beiträge zur Berufsgenossenschaft gehen weiter. Sind seine Rücklagen gering oder erst gar nicht vorhanden, ist er heilfroh, nur das Handtuch werfen zu können und sich von diesem Unternehmen zu verabschieden. Er meldet es einfach ab. Sind dagegen die Verbindlichkeiten in einem so hohen Maße angehäuft worden, dass an eine Rückzahlung gar nicht mehr zu denken ist, bleibt sehr oft als einziger Ausweg nur die Insolvenz. Die Aufnahme eines Kredites ist nur dann möglich, wenn der Selbstständige Sicherheiten wie Häuser und Grundstücke aufweisen kann. Ist das nicht de Fall halten sich Banken und Sparkassen mit der Kreditvergabe zurück. Dann kommen die Insolvenzverwalter ins wirtschaftliche Spiel. Sie als neutrale Stelle zwischen dem Unternehmer und all denjenigen, die berechtigte Forderungen aufstellen können, loten aus, vermitteln und versuchen aus dem Konkurs noch das Optimum für beide Seiten herauszuholen. Oft meinen manche Zeitgenossen ja, sie schulden einem in Konkurs gegangenen Unternehmen nichts mehr, auch wenn die Forderung des in Konkurs Gegangenen berechtigt ist. Meldet beispielsweise ein Hotelier Konkurs an, weil er die Pacht und die bereits erhaltenen Bierfässer der Brauerei schon portionsweise verkauft hat aber nicht mehr begleichen konnte, berechtigt das einen Brautvater, der für die Hochzeitsgesellschaft dieses Lokal als Ort des Feierns ausgewählt hatte und noch nicht alle Rechnungen für Übernachtung und Verzehr sowie Getränke beim Gastronomen beglichen hat, nicht, nun die Zahlung zu verweigern. Dann hat zwar in diesem Fall der Brautvater die Rechnung ohne den Wirt gemacht, aber die endgültige Rechnung wird ihm der Insolvenzverwalter vorlegen. Nicht nur das, er ist es auch, der dafür sorgt, dass der Wirt beziehungsweise der Hauseigentümer, die Brauerei und der Getränkegroßhändler noch etwas von diesem eingetriebenen Geld abbekommen werden. Für einen Sachverhalt, über den die allermeisten Insolvenzverwalter nur den Kopf schütteln, können sie allerdings überhaupt nichts! Auf die sehr oft ausgesprochenen milden Urteile, man denke nur an das aufgeführte Beispiel der börsennotierten AG, haben Insolvenzverwalter keinerlei Einfluss. Die Urteile sprechen in deutschen Gerichtssälen einzig und allein die Richter aus.

Ein Beitrag für ReiseTravel von Volker T. Neef.  

Volker T. Neef by ReiseTravel.euUnser Autor berichtet aus der Bundeshauptstadt und ist in Berlin wohnhaft.

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