Henstedt-Ulzburg

Weihnachten ist vorbei, aber das nächste Ereignis naht: Diese Versicherungen zahlen bei Schäden durch Feuerwerk!

Knallerei: Silvester mit seinem zahlreichen Feuerwerk und der Knallerei ist für viele ein besonderes Ereignis. Doch verirrt sich eine Rakete ins Haus, zerstört ein Kanonenschlag den Briefkasten oder gar den Lack am geliebten Auto, ist das sehr ärgerlich. Richtig teuer wird es dann, wenn durch Feuerwerkskörper Hab und Gut in Flammen aufgehen. Welche Versicherungen in solchen Fällen zahlen und was man im Schadenfall beachten sollte, dass erläutert der Bund der Versicherten e. V. (BdV):

Wenn es überall knallt und kracht, sind in vielen Schadenfällen die Verursacher nicht ausfindig zu machen. Das klassische Beispiel dafür sind die zerstörten Briefkästen, die man häufig am Neujahrsmorgen vorfindet. Der Hauseigentümer könnte sich dann an die Wohngebäudeversicherung wenden, die den Schaden auch regulieren würde, wenn er eindeutig durch Explosion entstanden ist. Der Versicherer hat dann aber – wie in jedem Schadenfall - ein Sonderkündigungsrecht. „Daher raten wir immer, Kleinstschäden lieber selber zu zahlen“, rät Boss. Die Wohngebäudeversicherung würde natürlich auch zahlen, wenn durch eine verirrte Rakete nicht nur der Briefkasten, sondern gleich das ganze Haus in Flammen aufgeht.

Sollte sich eine Silvesterrakete durch ein auf Kipp gestelltes Fenster ins Wohnzimmer verirren und dadurch die Polstercouch in Flammen aufgehen, ist es gut, eine Hausratversicherung zu haben. Sie ersetzt in einem solchen Fall den Wiederbeschaffungswert - und natürlich auch dann, wenn im schlimmsten Fall durch das Feuer der gesamte Hausrat vernichtet wird.

Wenn Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden, zahlt die Teilkaskoversicherung den Schaden – abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadensersatz, wenn Autos mutwillig beschädigt werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Wer selbst aktiv mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßen will, sollte auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung haben. Denn es muss ja nicht nur der Schaden an der Jacke des Nachbarn sein, der sicherlich finanziell zu verschmerzen wäre. „Ist der eigene Böller Schuld am Brand des Nachbarhauses oder hat er für erhebliche Verletzungen am Nachbarn gesorgt, kann das ohne Versicherungsschutz schlimmstenfalls in den finanziellen Ruin führen“, weist Boss hin. Die Privathaftpflichtversicherung ist jedoch auch unabhängig von dem Silvestertag eine der wichtigsten Versicherungen. „Jeder sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben, denn sie springt ein, wenn man jemandem einen Schaden zufügt oder sie lehnt unberechtigte Forderungen sogar vor Gericht ab“, erläutert die Verbraucherschützerin.

Wer nur passiv das Silvesterfeuerwerk genießen will, kann dennoch von herumfliegenden Raketen oder Böllern getroffen werden und beispielsweise körperliche Schäden davontragen. Besitzt der Schädiger dann keine Privathaftpflichtversicherung, bleibt der Betroffene bei großen Schäden häufig auf seinem Schaden sitzen. Daher ist der Einschluss einer Forderungsausfallversicherung in die eigene Privathaftlichtversicherung unverzichtbar. „Denn dann kommt der eigene Versicherer für Schäden auf, die einem von Dritten zugefügt worden sind, aber von ihm nicht ersetzt werden können. Der eigene Versicherer leistet regelmäßig in dem Umfang, als wäre man selbst der Schädiger“, weist Boss hin. Man sollte auch darauf achten, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat.

Wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente, wenn man beispielsweise aufgrund einer verletzten Hand seinen Beruf z. B. als Tischler nicht mehr ausüben kann. Auch kann eine Unfallversicherung wichtig werden. Sie zahlt, wenn man sich zum Beispiel durch einen Böller an der Hand schwer verletzt und dies zu einer bleibenden Invalidität führt.

BdV-Tipp: Was tun im Schadenfall?

- Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.
- Beseitigen Sie Schäden erst, wenn Sie hierfür das O.K. Ihrer Versicherung haben.
- Versuchen Sie, den Schaden zu begrenzen.
- Dokumentieren Sie die Schäden, machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen.
- Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände.

BdV: Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit ca. 50.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, D-24547 Henstedt-Ulzburg, Tel. +49 41 93 - 99 04 0, Fax +49 41 93 - 94 22 1, info@bundderversicherten.de - www.bundderversicherten.de

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