Henstedt-Ulzburg

Welche Versicherungen angepasst werden sollten

Liebesleben: Die sonnige Jahreszeit ist auch eine begehrte Zeit um zu heiraten. Der neue Familienstand kann sich nicht nur auf den Nachnamen, sondern auch auf die Versicherungen auswirken. „Frisch Vermählte sollten die Gelegenheit gleich nutzen, um ihre Versicherungen zu überprüfen und zu aktualisieren,“, rät Bianca Boss, Pressereferentin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Bei einer Namensänderung sollten Versicherungsverträge ohnehin angepasst werden. Besonders bei Haftpflicht-, Risikoleben- und Hausratversicherungen empfiehlt der BdV eine Überprüfung der Verträge.

Spezielle Hochzeitsfeierrücktrittsversicherungen gehören jedoch nicht zur ersten Wahl nach Ansicht des BdV. Diese Verträge kommen für Stornokosten auf, falls die Hochzeit durch unvorhergesehene Krankheit, Tod oder Unfall verschoben werden muss. So können für eine Prämie ab 50 Euro Veranstaltungskosten von 2500 Euro abgesichert werden. Bei einer Feier, die 10.000 Euro kostet, beträgt die Prämie ca. 200 Euro. Der Selbstbehalt liegt in beiden Fällen bei 250 Euro. Das Risiko, dass der Partner bzw. die Partnerin vor dem Altar „nein“ sagt oder dass sich später herausstellt, dass man nicht den richtigen Partner gewählt hat, trägt man ganz allein.

Heirat oder höchste Zeit

Heiraten oder Zusammenziehen ReiseTravel.eu

Heiraten oder Zusammenziehen: Wenn beide Partner eine Privathaftpflichtversicherung haben, genügt künftig auch ein Vertrag. Der jüngere Vertrag kann aufgehoben werden. Bestand zuvor ein sogenannter Single-Tarif, muss der Versicherer des weiter bestehenden Haftpflichtvertrages über die Heirat informiert werden, damit der neue Partner mitversichert und die Prämie dementsprechend angepasst wird.

Eine Risikolebensversicherung sollte abgeschlossen werden, wenn der hinterbliebene Partner über den Tod hinaus versorgt sein soll und es eventuell auch gilt, einen gemeinsamen Hauskredit abzusichern.

Wenn zwei Hausratversicherungen bestehen und das Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht, sollte ein Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden – möglichst derjenige mit den schlechteren Versicherungsbedingungen. Einige Versicherungen sind auch bereit, den jüngeren Vertrag schon zum Zeitpunkt des Zusammenzugs und nicht erst zum Ende des Versicherungsjahres aufzuheben. Nach dem Zusammenzug muss ggf. die Versicherungssumme dem höheren Wert des nun gemeinsamen Hausrats angepasst werden.

Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, kann sich zum Beispiel über den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Dabei darf der Ehegatte nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sein und das Gesamteinkommen nicht mehr als 415 Euro monatlich betragen bzw. bei geringfügig Beschäftigten unter 450 Euro.

BdV-Tipp: Für die Zusammenlegung von Versicherungsverträgen muss man jedoch nicht erst bis zur Hochzeit warten. Schon eine gemeinsame Wohnung führt dazu, dass die Verträge zusammengeführt werden können und dadurch viel Geld gespart werden kann.

BdV Der Bund der Versicherten e. V. wurde 1982 gegründet und ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Bund der Versicherten e. V. Postfach 11 53, D-24547 Henstedt-Ulzburg, Tel.: 04193-94222, info@bundderversicherten.de - www.bundderversicherten.de

Sehr geehrte ReiseTravel User, bitte schreiben Sie uns Ihre Meinung, senden uns Ihre Fragen oder Wünsche. Vielen Dank. Ihr ReiseTravel Team: feedback@reisetravel.eu

ReiseTravel aktuell:

Berlin

Insider sind „diejenigen, die dazu gehören“, Sekundärinsider sind Personen, denen Informationen – nicht unbedingt von...

Colditz

Colditz ist eine schmucke Stadt im Landkreis Leipzig in Sachsen. Hier vereinigen sich die Zwickauer und die Freiberger Mulde. Ihre Bekanntheit...

Dresden

Ja, Dresden hat alles: Kunst und Küche, die Sächsische Schweiz zum Wandern und Radfahren und das alles mit dem Thema Caspar David...

Prof.Dr.Klaus Kocks

Prof. Dr. Klaus Kocks - Logbuch Unser Autor Prof. Dr. Klaus Kocks ist Kommunikationsberater (Cato der Ältere) von Beruf & Autor aus...

Lochau

Der Bodensee im Alpenvorland, zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz, im Dreiländereck, wird vom Rhein mit Wasser gespeist. Rings...

Varna

Mit seinen Ferienorten und Balneozentren sowie zahlreichen historischen und kulturellen Sehenswürdigkeiten bietet das Land ideale...

Grünheide

Mall of Berlin: Das außergewöhnlich futuristische Design des Cybertruck ist ganz von Cyberpunk-Ästhetik inspiriert. Bekannt aus den...

Paris

Nur noch unter Strom: 1996 machte er als erster erfolgreicher Kompaktvan auf dem europäischen Markt Automobilgeschichte. Seither sind 28 Jahre...

Berlin

Die weltweit größte Messe für Verkehrstechnik InnoTrans hat mit ihrer 14. Ausgabe vom 24. bis zum 27. September 2024 Rekorde...

Berlin

„See you at IFA 2024“ – so lautete das Versprechen der Internationalen Funkausstellung vor einem Jahr im September 2023. Und die...

ReiseTravel Suche

nach oben