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Kleine Kameras zeichnen kritische Verkehrssituationen auf: Nutzung erlaubt, aber eine falsche Nutzung kann rechtliche Probleme verursachen
Der TÜV-Verband erklärt, worauf es bei Auswahl, Montage und Datenschutz ankommt: Sie sind immer häufiger in Fahrzeugen oder auf Helmen von Motorradfahrern oder Radfahrern zu sehen: So genannte Dashcams.
Die kleinen Kameras zeichnen das Verkehrsgeschehen während der Fahrt auf und sollen helfen, Unfälle objektiv zu rekonstruieren und Beweisnot zu vermeiden. Denn nach einem Verkehrsunfall steht für die Beteiligten schnell eine Frage im Raum: Wer trägt die Verantwortung und wie lässt sich der Unfallhergang eindeutig belegen?
„Dashcams können einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Verkehrsunfällen leisten, weil sie Abläufe sichtbar machen, die sonst oft nur schwer nachvollziehbar sind“, sagt Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Gerade in komplexen Verkehrssituationen oder bei widersprüchlichen Aussagen helfen Videoaufnahmen, Schuldfragen schneller und fairer zu klären.“
Gleichzeitig werfen Dashcams Fragen nach Datenschutz, verantwortungsvoller Nutzung und ihrem tatsächlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf. Der TÜV-Verband zeigt, worauf verkehrsteilnehmende achten sollten und wie Dashcams sinnvoll und sicher eingesetzt werden können.
Ereignisbezogen aufzeichnen und auf Bildqualität achten
Moderne Dashcams unterscheiden sich deutlich je nach Funktionsumfang und Bildqualität. Aus Sicht der Verkehrssicherheit sind vor allem Modelle zu empfehlen, die mit automatischen Speichermechanismen arbeiten. Bei sogenannten Loop-Aufzeichnungen werden Videos in kurzen Intervallen überschrieben, sodass nur ein begrenzter Zeitraum gespeichert bleibt. Erst bei einem Unfall, einer starken Bremsung oder einer ungewöhnlichen Fahrzeugbewegung – erkannt durch integrierte Sensoren – wird die relevante Sequenz dauerhaft gesichert. Dieses Prinzip ermöglicht es, den Unfallhergang nachvollziehbar zu dokumentieren, ohne den Straßenverkehr permanent zu überwachen. „Entscheidend ist nicht, möglichst viele Stunden aufzuzeichnen, sondern die relevanten Momente zuverlässig zu sichern“, sagt Zaneta. „Dabei ist es wichtig, dass die eingebauten Sensoren möglichst präzise arbeiten. Sie sollten echte Unfälle zuverlässig erkennen, ohne bereits bei harmlosen Erschütterungen ständig Aufnahmen auszulösen.“ Idealerweise lassen sich Auslöseempfindlichkeit und Speicherlogik individuell anpassen. Einige Geräte erlauben auch eine manuelle Sicherung per Knopfdruck, beispielsweise bei gefährlichen Situationen ohne unmittelbaren Zusammenstoß.
Damit Aufnahmen im Ernstfall auch tatsächlich verwertbar sind, spielen Bildqualität und Datensicherheit eine zentrale Rolle. Empfehlenswert sind deshalb Dashcams mit mindestens Full-HD-, besser 4K-Auflösung, damit Verkehrszeichen, Fahrmanöver und Kennzeichen auch bei größerem Abstand klar erkennbar bleiben. Ein weiter, aber nicht verzerrender Kamera-Blickwinkel und leistungsfähige Sensoren für schlechte Lichtverhältnisse sorgen dafür, dass wichtige Details auch bei Nacht, Regen oder Gegenlicht zuverlässig erfasst werden. Solide Modelle mit Ereignisspeicherung und guter Bildqualität sind schon ab ungefähr 70 bis 100 Euro erhältlich. Leistungsstärkere Geräte mit Zusatzfunktionen wie GPS-Daten oder Parküberwachung liegen im Bereich von 150 bis 300 Euro.
Die relevanten Sequenzen sollten geschützt gespeichert und für Polizei oder Versicherungen unkompliziert verfügbar sein. Bei cloudbasierten Funktionen ist deshalb besondere Vorsicht geboten. „Nutzer sollten genau prüfen, wohin Daten übertragen werden und ob sie selbst die Kontrolle über Speicherung und Weitergabe behalten“, sagt Zaneta.
Einige Hersteller und App-Anbieter setzen dabei immer mehr auf automatisierte digitale Lösungen, die klassische Dashcams ergänzen oder ersetzen. So können auch Smartphones zunehmend als Dashcam genutzt werden. Entsprechende Anwendungen wie „Smart Dash Cam“ oder „Driving & Dash Cam App“ zeichnen das Verkehrsgeschehen zwar technisch kontinuierlich auf, arbeiten aber ebenfalls nach einem Loop-Prinzip. Die Videos werden in kurzen Abständen automatisch überschrieben und nur bei einem erkannten Ereignis oder manueller Sicherung dauerhaft gespeichert. Wichtig sind dabei eine stabile Halterung und eine ausreichende Kühlung des Geräts, um Überhitzung zu vermeiden.
Dashcam richtig anbringen und Sicht freihalten
Neben der technischen Ausstattung entscheidet auch die richtige Position über Nutzen und Sicherheit einer Dashcam. Die Kamera sollte so montiert werden, dass sie das Verkehrsgeschehen zuverlässig erfasst, ohne die Sicht des Fahrenden einzuschränken. Optimal ist deshalb eine Platzierung hinter oder leicht unter dem Rückspiegel an der Windschutzscheibe. Dort bleibt die Dashcam außerhalb des direkten Blickfelds und nimmt die Straße sowie andere Fahrzeuge klar auf.
Alternativ kann eine Montage auf dem Armaturenbrett sinnvoll sein, beispielsweise bei stark gewölbten Scheiben oder eingeschränkter Haftung von Saugnäpfen. Wichtig ist dabei, Spiegelungen durch Sonneneinstrahlung zu vermeiden und den Kamerawinkel auf das Verkehrsgeschehen auszurichten.
„Viele Nutzer befestigen die Dashcam in Pkws zu tief oder seitlich im Sichtbereich, was nicht nur ablenkt, sondern im Ernstfall auch sicherheitsrelevante Systeme wie Airbags beeinträchtigen kann“, sagt Zaneta. Entscheidend sei deshalb eine saubere Kabelführung entlang des Dachhimmels und der A-Säule sowie eine sichere Befestigung mit Klebehalterungen oder hochwertigen Saugnäpfen.
Für Heckkameras empfiehlt sich eine Platzierung an der oberen Mitte der Heckscheibe, um Auffahrunfälle oder riskante Überholmanöver zuverlässig zu dokumentieren. Nach starken Temperaturschwankungen oder längeren Fahrten sollten Fahrer prüfen, ob die Dashcam noch korrekt sitzt. Auch auf Fahrrad und Motorrad kommen Dashcams immer häufiger zum Einsatz. Dafür eignen sich stabile Halterungen am Lenker, Rahmen oder Helm.
Datenschutz: Keine Dauerüberwachung, keine Veröffentlichung
Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber klaren datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Maßgeblich ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Rechte anderer Verkehrsteilnehmender nicht überwiegen.
Für die Praxis bedeutet das: Zulässig sind vor allem kurze, ereignisbezogene Aufzeichnungen, etwa bei einem Unfall oder einer konkreten Gefahrensituation. „Dashcams dürfen nicht als Dauerüberwachung genutzt werden“, so Zaneta. „Technisch ist es problemlos möglich, nur kurze Sequenzen zu speichern und relevante Ereignisse automatisch zu sichern. Genau diese datenschutzkonformen Lösungen sollten Verkehrsteilnehmende bevorzugen.“ Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall vor Gericht als Beweismittel verwertbar sein können, auch wenn sie datenschutzrechtlich kritisch entstanden sind. Dabei prüfen Gerichte jeweils, ob der Schutz der Persönlichkeitsrechte oder das Interesse an der Unfallaufklärung überwiegt.
Aber: Dashcam-Aufnahmen dürfen weder in sozialen Netzwerken veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Wer die Kameras nur „ereignisbezogen“ nutzt, bewegt sich in Deutschland auf der rechtlich sicheren Seite.
Dashcams im Ausland: Unterschiedliche Vorschriften beachten
Anders sieht es jenseits der Landesgrenzen aus. In Europa existieren keine einheitlichen Vorgaben zur Dashcam-Nutzung.
In Ländern wie Belgien, Luxemburg, der Schweiz oder Österreich ist der Einsatz stark eingeschränkt oder untersagt, während er in Frankreich, Dänemark oder Finnland unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Zaneta: „Wer mit einer Dashcam ins Ausland reist, sollte sich vorab genau über die geltenden Vorschriften informieren und die Kamera im Zweifel lieber ausgeschaltet lassen. Richtig eingesetzt schaffen sie allerdings Transparenz bei Verkehrsunfällen und können Streitfälle schneller klären.“
Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e. V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein.
Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher.
Von Maurice Shahd
TÜV-Verband e. V. Friedrichstraße 136, D-10117 Berlin. www.tuev-verband.de
NavGear Full-HD-Dashcam MDV-2770.gps mit GPS & G-Sensor, 5,8-cm-Display (2,3")
Der „Augenzeuge“ an Bord zeichnet die Fahrten in hochauflösenden Full-HD-Videos auf. Allerdings kann sich die Dashcam Aufnahme auch zum Negativen des Besitzers auswirken, da die Polizei je nach Land das Recht besitzt, die Aufnahme sicherzustellen. Unbedingt die entsprechenden Regeln beachten, die in jedem Land unterschiedlich geregelt sind.
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