Hensted

Wer zahlt, wenn das Fahrrad gestohlen wird?

Strahlend blauer Himmel, die Sonne scheint: Da werden die Fahrräder flugs aus Kellern und Schuppen geholt. Doch aufgepasst mahnt Thorsten Rudnik, Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV): „Nicht nur für die Freizeitradler beginnt die Saison. Auch der Fahrradklau ist fleißig unterwegs.“ Der BdV gibt deshalb Tipps, wie sich Radfahrer vor Dieben schützen und sich gleichzeitig für den Fall des Falles absichern können.

Wer sich wirksam gegen Fahrraddiebstahl schützen will, muss keineswegs ein Vermögen für die Versicherung ausgeben. Thorsten Rudnik: „Fahrräder sind in der Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und vor allem Einbruchdiebstahl mitversichert.“ Bei Einbruchdiebstahl gilt die Mitversicherung jedoch nur, wenn die Räder in einem geschlossenen Gebäude oder einer verschlossenen Garage aufbewahrt und diese Räume aufgebrochen worden sind.

Die weitere Versicherung von Fahrrädern außerhalb des Hauses und des Kellers ist für einen Beitragszuschlag beim Hausratversicherer zu haben. Die Entschädigung aber ist zumeist auf ein oder zwei Prozent der Hausratsversicherungssumme begrenzt. Der Drahtesel ist dann zusätzlich von 6 bis 22 Uhr geschützt. Danach ist das Rad nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn es noch aktiv benutzt werden soll – etwa auf der Rücktour vom Kinobesuch nach Hause. Auch wenn das Rad aus einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum im Haus oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, übernimmt die spezielle Hausrat-Fahrradversicherung den Schaden. Aber: Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten einen 24-Stundenschutz an.

Ganz wichtig: In jedem Fall muss das Rad – auch drinnen – mit einem Schloss gesichert gewesen sein! Sonst zahlt der Versicherer nicht.

Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Anbieter nicht allein auf Diebstahl, sondern beinhaltet beispielsweise auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen. Dafür ist sie sehr teuer und wird nur von wenigen Gesellschaften angeboten. Rudnik: „Kaufunterlagen zum Fahrrad, sowie Unterlagen des Herstellers und die Rahmennummer sollten aber generell gut aufbewahrt werden. Im Versicherungsfall spielen sie für die Erstattung eine entscheidende Rolle.“

Bund der Versicherten e. V., www.bundderversicherten.de

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